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Der Testsieger mit Straßenzulassung!

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Darf ich mit einem E-Scooter auf Gehwegen in Berlin fahren?

Hier lesen Sie, wo das Fahren eines E-Scooters in Berlin erlaubt ist.

Angaben ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit!

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Radwege und Fahrstreifen für Fahrräder genutzt werden. Hierbei spielt die Geschwindigkeit keine Rolle. Sollten keine Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sein, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Wenn Sie einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren möchten, benötigen Sie unbedingt eine Zulassung für diesen. Lediglich Elektrokleinfahrzeuge, die eine Halte- und Lenkstange besitzen, wie beispielsweise E-Tretroller oder Segways, sind laut der neuen Verordnung (Stand 15. Juni 2019) erlaubt. Diese gilt in Deutschland nur für Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen. Verfügt Ihr elektrisches Fahrzeug nicht über eine Haltestange, wie zum Beispiel bei Monowheels, Hoverboards oder elektrischen Skateboards, ist Ihnen das Fahren im öffentlichen Verkehr untersagt. Auch unser im Shop erhältliches GoKart Kit oder das Ninebot S dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

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E-Scooter mit Zulassung

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E-Scooter mit Zulassung

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Wer kauft E-Scooter?

Menschen die neue Mobilität suchen oder einfach nur Spaß am Scooter fahren haben.

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Welchen E-Scooter?

Hier finden Sie Fragen, die Sie sich vor dem Kauf stellen sollten.